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Antragstellung für EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau 2024

Wie bereits aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bekannt, können Obst- und Weinbaubetriebe, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten, einen Antrag auf EU-Hilfen bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde stellen.

Die Antragsfrist läuft vom 2. Dezember 2024 bis zum 8. Januar 2025.

Antragsberechtigt für die EU-Frostbeihilfe sind nach den Vorgaben der EU und des Bundes Obst- und Weinbaubetriebe mit Betriebssitz in Baden-Württemberg. Voraussetzung für die EU-Beihilfe sind ein frostbedingter Ertragsverlust in 2024 im Vergleich zum dreijährigen Referenzzeitraum von mindestens 30 Prozent und einem bereinigten Schaden von über 7.500 Euro je betroffener Kultur bzw. Produktionsverfahren.
Die Antragsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zur Frostbeihilfe sind im Infodienst unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser zu finden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Obstbauberatung sowie die Weinbauberatung des Landwirtschaftsamtes EM gerne zur Verfügung.

Pressemitteilung vom 26.11.2024 (MLR)

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