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Betriebskosten einsparen und der Natur nützen

An vielen Orten kann beobachtet werden, dass kleine Reststücke oder auch Unformen an Ackerschlägen gepflügt und genutzt werden. Hier kann kritisch geprüft werden, ob nicht die oft durch diese Unform entstehenden erheblichen Arbeits- und Gerätekosten höher liegen, als der aus diesem Teilstück erzielbare Ertrag. In vielen Fällen wäre es einfacher, diese Flächen, auch Teilflächen, aus der Bewirtschaftung herauszunehmen. In Absprache mit dem Jagdpächter könnten dann solche Flächen mit einer Wildackermischung eingesät und dadurch zu einem interessanten Lebensraum für Niederwild und verschiedene Kleintierarten werden.

Es müßte jedoch bei einer solchen Überlassung mit dem Jagdpächter die weitere Pflege dieses Grundstücksteiles besprochen werden, um ein Verwildern zum Nachteil der benachbarten Wirtschaftsfläche zu verhindern.

Des Weiteren muß der Flächenabzug beim Gemeinsamen Antrag berücksichtigt werden.

 

 

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