Allgemeiner Entwicklungsstand
Seit der letzten Weinbauinfo von Kollege Johannes Werner aus der letzten Woche und dieser Weinbauinfo ist in den Reben
nicht so viel passiert. Die Frostschäden sind aufgrund der wenig wüchsigen Wetterlage immer noch nicht abschließend zu
beurteilen. Erste Rückmeldungen betroffener Betriebe zeigen ein sehr unterschiedliches Schadpotential je nach Sorten, Lagen und
Gemarkungen. Das Beratungsgebiet Breisgau hat es stärker getroffen, hier war der Schwerpunkt im Bereich Kenzingen, Hecklingen,
Bombach. Dazu kam der Graupelschauer von letzter Woche, der die Schadensabschätzung sicherlich nicht einfacher macht.
Auffälligkeiten zeigt Weißburgunder, der ausgelöst durch Kälte (nicht Frost!) und Wind extrem verhaltenes Wachstum und
braun-graue Gescheine, Triebe und Blattränder zeigt. Es handelt sich dabei um einen Kälteschaden, der an Weißburgunder auch
schon in vergangenen Jahren beschrieben wurde.
In der Summe lässt sich für das Beratungsgebiet festhalten, dass wir wohl mit einem blauen Auge davongekommen sind,
einzelbetrieblich größere Schäden ausgenommen.
Die Wetterprognose meldet für die kommenden Tage unstabiles Wetter mit Temperaturen kaum über 15° C und vereinzelten
Regenschauern bis zum Wochenende. Einig sind sich die Wetterprognosen, dass die kalten, frostigen Nächte vorbei sind.
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Der Flug der ersten Generation des Traubenwicklers hat begonnen, dürfte allerdings aufgrund der prognostizierten Temperaturen langsam und verhalten weiterlaufen. Die aktuellen Fangzahlen der jeweiligen Gemarkungen sind unter https://monitoring.vitimeteo.de abrufbar bzw. beim örtlichen Rebschutzwart zu erfragen.
Pilzkrankheiten
Peronospora und Oidium
So verhalten das Wachstum, so verhalten die Pflanzenschutzstrategie. Da kaum Neuzuwachs hinzugekommen ist, kann die nächste
Pflanzenschutzmaßnahme auf einen stabil regenfreien Tag gezogen werden. Wo zum Wochenende bzw. Anfang dieser Woche behandelt wurde ist
auf jeden Fall ein ausreichend stabiler Schutzbelag vorhanden, so dass zugewartet werden kann, selbst wenn mehr Niederschläge fallen
sollten.
Wo die letzte Behandlung länger als Anfang letzter Woche zurückliegt, ist eine Belagserneuerung ratsam bzw. sinnvoll. Zum Einsatz
kommt Folpan 80 WDG (0,4 kg/ha), Delan WG (0,2 kg/ha) oder Polyram WG (0,8 kg/ha – Anwendungsbestimmungen und Aufbrauchfristen
beachten!).
Dadurch wird eine möglicherweise aktuell startende Primärinfektion der Peronospora sicher abgefangen.
Aufgrund des geringen Wachstums und in frostgeschädigten Anlagen generell wird der Einsatz eines phosphonathaltigen Mittels derzeit
nicht empfohlen. In Anlagen mit 100% Frostschaden kann der Pflanzenschutz bis zum Wiederaustrieb ausbleiben.
Es reicht dann eine Behandlung mit einem Netzschwefelprodukt (max. 5-6 kg/ha). Da durch den stagnierenden Wuchs etliche Anlagen eine hohe
Zahl an Pockenmilben aufweisen, werden diese bei dieser Behandlung miterfasst.
Gegen Oidium Netzschwefel 3,6 – 6,0 kg bzw. l/ha je nach angewandtem Produkt.
Weinbauliche Hinweise
Hoch aufgelaufene Begrünungen sollten zum Erhalt der Artenvielfalt besser gewalzt als gemulcht werden. Wenn gemulcht werden
soll/muss, dann möglichst hoch, um den Vegetationspunkt der Pflanzen zu erhalten.
Das Stämmchen putzen (Stocktriebe entfernen) als eine der zentralen Maßnahmen zur Minimierung von Bodeninfektionen durch die
Peronospora kann ab jetzt durchgeführt werden. Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: händisch, mittels
mechanischer Verfahren oder chemisch.
Beim Einsatz chemischer Mittel (Shark, Quickdown, Beloukha) bitte die Sorten- und Anwendungsbestimmungen bzw. Einschränkungen
beachten! Der optimale Anwendungszeitraum ist bei Trieblänge 10-15 cm. Für die Wasserschutzgebiete gelten keine gesonderten
Regelungen.
Produkt | Rebsorten | Anwendung | Konzentration |
Shark | Grüner Silvaner, Morio Muskat, Chardoonnay, Schwarzriesling und Burgundersorten | ab 3. Standjahr | 1 l/ha in 200-500 l Wasser oder Splittingverfahren: 2 Anwendungen 0,5 l/ha in 200-500 l/ha |
Quickdown | Riesling, Dornfelder | ab 3. Standjahr | 0,4 l/ha u. 1 l /ha Toil in 300-500 l/ha |
Beloukha | Keine Sortenbeschränkung | bis 4. Standjahr, Junganlagen | 16 l/ha in 200-400 l/ha |
Auch mit den regulären Ausbrecharbeiten (vor allem in den Junganlagen) kann in den nicht frostgeschädigten Bereichen begonnen
werden. Ziel ist die Ausbildung von gutem Zielholz fürs Folgejahr. Am Stammkopf sollten besonders Triebe ohne Gescheine und schwach
wachsende Triebe entfernt werden. Ausbrecharbeiten (Kopf putzen, Doppel- und Kümmertriebe entfernen) stellen eine wesentliche
Maßnahme der qualitätsorientierten Produktion dar.
In Anlagen mit Frostschäden ist die Devise Abwarten – Nichts tun! Momentan lässt sich noch nicht abschätzen, was
weiterwächst und was entsprechend ausgebrochen/entfernt werden kann.
Sonstige Hinweise
In einem aktuellen Schreiben weist die Firma BASF (22.04.2024) auf das derzeit noch ungeklärte Ende der Zulassung des Wirkstoffes
Dimethomorph hin. Die Firma BASF geht derzeit von einem Zulassungsende im November 2024 sowie von einer voraussichtlichen Abverkauf- und
Aufbrauchfrist bis Ende Mai 2025 aus.
Ebenfalls noch unklar ist, wie hoch der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffes in Trauben bzw. Weinen nach dem Ende der
Produktzulassungen ausfallen wird. Der DWV hatte in seinem Schreiben vom 17. April 2024 auf diese Problematik und die damit verbundene
Unsicherheit bei der zukünftigen Vermarktungsfähigkeit von Weinen hingewiesen.
Aufgrund der derzeit noch unsicheren Rechtslage beim Wirkstoff Dimethomorph bitten wir die Betriebe, dies bei ihrer Pflanzenschutzstrategie
zu berücksichtigen.
Noch vorhandene Restmengen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethomorph (Aktuan Gold, Forum, Forum Gold, Forum Star, METOMOR F,
Orvego und VinoStar), sollten möglichst zeitnah, spätestens bis zur abgehenden Blüte (BBCH 68), aufgebraucht werden, um das
Risiko von Rückständen im Lesegut zu reduzieren.
Eine Bevorratung von Produkten mit dem Wirkstoff für die Saison 2025 wird aufgrund der voraussichtlichen Aufbrauchfrist bis Ende Mai
2025 nicht empfohlen.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden Sie diese über die Weinbauberatung erhalten.
Die nächste Weinbauinfo folgt, sofern nicht anders erforderlich, in KW 19 bzw. spätestens KW 20.
Gez. Renz
Weinbauberatung Landkreis Emmendingen