Vor dem Abschluss der Prüfung zum/zur Landwirtschaftsmeister/in sind 36 Monate landwirtschaftliche Praxis nach der
Berufsausbildung
nachzuweisen. Die Fachschulzeit wird als praxisbegleitender Teilzeitunterricht auf die Praxiszeit angerechnet.
Die schriftliche Meisterprüfung wird unmittelbar im Anschluss an die Fachschule abgelegt.
Ein/e Landwirtschaftsmeister/in muss die praktischen Fähigkeiten in einem Arbeitsprojekt und durch die Beurteilung
eines fremden Betriebes
nachweisen. An der Fachschule wird durch Schülerprojekte und Übungen auf diese Prüfungsteile vorbereitet.
Man lernt etwas am besten, wenn man es sich selbst erarbeitet, um es an andere weiter zu vermitteln. Dies Wissensvermittlung als
Vorbereitung
auf die spätere Ausbildertätigkeit wird deshalb an der Fachschule geübt.
Ein Ziel der Meisterausbildung ist es, ein Entwicklungskonzept für das eigene landwirtschaftliche Unternehmen zu erstellen und auf
seine Machbarkeit
hin zu überprüfen. Für die Meisterarbeit ist die an der Fachschule angefertigte Wirtschafterarbeit eine
wesentliche Grundlage.
im März des 3. Schulhalbjahres der Fachschule
- Anmeldung zum Landwirtschaftsmeister (bis 30.03.) -> bedingte Zulassung durch das Regierungspräsidium Freiburg
April bis Oktober
4. Schulhalbjahr
- Übungen zur Fremdbetriebsbeurteilung
- Betriebsbesichtigung durch den Prüfungsausschuss
- Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)
- Übungen Arbeitsunterweisung
Während des 4. Schulhalbjahres
Schriftliche Planung und Beginn Arbeitsprojekt (Bearbeitungszeit 12 Monate)
Schriftliche und praktische Prüfung Berufs- und Arbeitspädagogik (BAP)
November bis März
5. Schulhalbjahr
- schriftliche Meisterarbeit
- schriftliche Prüfung für Tierische Erzeugung oder Pflanzliche Erzeugung
April bis Dezember
- Meistervorbereitung
- Meisterprüfung: Vertiefung, Unternehmensführung, Übung, Fremdbetriebsbeurteilung
Prüfung auf dem Fremdbetrieb, Prüfung im bekannten Betrieb, mündliche Abschlussprüfung - Meisterbriefverleihung