Hinweis auf die Meldepflicht zum "Kupferkonto" vor allem für Öko-Weinbaubetriebe

Betriebe, die für ihren Rebschutz kupferhaltige Pflanzenschutzmittel anwenden (das sind derzeit zumindest die Mittel Airone SC, Badge WG, Coprontol Duo, Cuprozin progress, Funguran progress, Grifon SC, Cuproxat), dürfen dabei generell nicht mehr als 4 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr ausbringen. Der Reinkupfer-Anteil am Gewicht des Mittels ergibt sich aus dem Packungsaufdruck.
Betriebe, die zwischen 3 kg Reinkupfer und 4 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr ausgebracht haben, dürfen im Zeitraum von 5 Jahren eine Gesamtmenge von 17,5 kg Reinkupfer je Hektar nicht überschreiten und müssen in jedem Jahr mit mehr als 3 kg/ha eine entsprechende Meldung bis zum 30. November an ihr zuständiges Landwirtschaftsamt abgeben.

Die eigenen jährlichen Aufzeichnungen zur Ausbringung der kupferhaltigen Präparate sind für Kontrollzwecke mindestens 5 Jahre lang im Betrieb aufzubewahren (bei sonstigen Pflanzenschutzmitteln mindestens 3 Jahre!).
Weiteres ergibt sich sowohl aus den Anwendungshinweisen auf der Verpackung der Mittel als auch aus den Hinweisen im Anhang zum Formblatt "Anzeige über die Ausbringmenge von Pflanzenschutzmitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen im Weinbau".
Betriebe, die bereits eine formlose Meldung abgegeben haben, bitten wir um nochmalige Meldung an das zuständige Landwirtschaftsamt über das Formblatt, um alle erforderlichen Daten zusammenstellen zu können.

Formblatt:
"Anzeige über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit kupferhaltigen Wirkstoffen im Weinbau"
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