Aufgrund der Stellungnahmen und der Anhörung von Fachleuten, ist das Regierungspräsidium Karlsruhe in Absprache mit dem MLR zu dem Ergebnis gekommen, dass in 2022 erhebliche Ausfälle der Futterproduktion in Baden-Württemberg vorliegen und von einem Katastrophenfall gemäß Artikel 1 der Delegierten VO (EU) 2020/2146 i. V. m. Artikel 22 Absatz 1 der VO (EU) 2018/848 auszugehen ist. Daher kann die Versorgung mit ökologischen Raufuttermitteln bzw. Feldfutter für Raufutterfresser in einzelnen Betrieben in bestimmten Regionen in Baden-Württemberg nicht sichergestellt werden. Dies betrifft fast alle Regionen Baden-Württembergs, mit Ausnahme des Allgäus und einigen Teilen Oberschwabens. Im Bereich Oberschwabens erfolgt die Prüfung im Einzelfall.
Das MLR hat aufgrund der erheblichen Ernteausfälle bei ökologischen Rau- und Feldfutter in Baden-Württemberg aufgrund der diesjährigen Dürre den Katastrophenfall gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 für die obigen Regionen anerkannt.
Deshalb soll von der o. g. Möglichkeit der Zulassung in Einzelfällen und mit räumlicher Eingrenzung in Baden-Württemberg Gebrauch gemacht werden. Das Antragsverfahren ist auf Betriebe mit Raufutterfressern beschränkt. Zudem ist vorab im Einzelfall die Verfügbarkeit zum Zukauf von ökologischen Rau-/Feldfuttermitteln durch den Betrieb zu prüfen.
Die Antragssteller übersenden den ausfüllten Antrag zuerst an ihre zuständige Kontrollstelle, damit diese den Antrag mit einer Stellungnahme, insbesondere bezüglich Verfügbarkeit von ökologischen Rau-/Feldfuttermitteln für den Betrieb, versehen kann. Anschließend leitet die Kontrollstelle den Antrag an die zuständige Behörde für die ökologische Produktion in Baden-Württemberg (RP Karlsruhe - Sachgebiet 33b) zur Entscheidung weiter.
Antrag auf Genehmigung der Verwendung nichtökologischer Rau-/Feldfutter