Mangelhafte Verfügbarkeit an Bio-Raufutter und Bio-Feldfutter in Baden-Württemberg wegen Dürre

Aufgrund der Stellungnahmen und der Anhörung von Fachleuten, ist das Regierungspräsidium Karlsruhe in Absprache mit dem MLR zu dem Ergebnis gekommen, dass in 2022 erhebliche Ausfälle der Futterproduktion in Baden-Württemberg vorliegen und von einem Katastrophenfall gemäß Artikel 1 der Delegierten VO (EU) 2020/2146 i. V. m. Artikel 22 Absatz 1 der VO (EU) 2018/848 auszugehen ist. Daher kann die Versorgung mit ökologischen Raufuttermitteln bzw. Feldfutter für Raufutterfresser in einzelnen Betrieben in bestimmten Regionen in Baden-Württemberg nicht sichergestellt werden. Dies betrifft fast alle Regionen Baden-Württembergs, mit Ausnahme des Allgäus und einigen Teilen Oberschwabens. Im Bereich Oberschwabens erfolgt die Prüfung im Einzelfall.
Das MLR hat aufgrund der erheblichen Ernteausfälle bei ökologischen Rau- und Feldfutter in Baden-Württemberg aufgrund der diesjährigen Dürre den Katastrophenfall gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/2146 für die obigen Regionen anerkannt. 
Deshalb soll von der o. g. Möglichkeit der Zulassung in Einzelfällen und mit räumlicher Eingrenzung in Baden-Württemberg Gebrauch gemacht werden. Das Antragsverfahren ist auf Betriebe mit Raufutterfressern beschränkt. Zudem ist vorab im Einzelfall die Verfügbarkeit zum Zukauf von ökologischen Rau-/Feldfuttermitteln durch den Betrieb zu prüfen.
Die Antragssteller übersenden den ausfüllten Antrag zuerst an ihre zuständige Kontrollstelle, damit diese den Antrag mit einer Stellungnahme, insbesondere bezüglich Verfügbarkeit von ökologischen Rau-/Feldfuttermitteln für den Betrieb, versehen kann. Anschließend leitet die Kontrollstelle den Antrag an die zuständige Behörde für die ökologische Produktion in Baden-Württemberg (RP Karlsruhe - Sachgebiet 33b) zur Entscheidung weiter.

Antrag auf Genehmigung der Verwendung nichtökologischer Rau-/Feldfutter

 

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