Hinweise zum Umgang mit der Trockenheit in Verbindung mit den FAKT-Maßnahmen (E1.1, E1.2 und F1)

Hinweise zum Umgang mit möglichen Unterschreitungen des Begrünungs-Verpflichtungsumfangs von betroffenen FAKT-Maßnahmen (E1.1, E1.2 und F1) aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit im Jahr 2022

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat in einem Schreiben Hinweise zum Umgang mit der aktuellen Trockenheit und der Teilnahme an FAKT-Begrünungsmaßnahmen (E1.1, E1.2 und F1) herausgegeben.
Demnach wird durch die zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde im Einzelfall geprüft, ob der Betrieb durch die außergewöhnlich langanhaltende Trockenheit (höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche Umstände) so in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass die Aussaat der oben genannten Maßnahmen nicht möglich ist. Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände sind der Bewilligungsbehörde schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt anzuzeigen, ab dem die zuwendungsempfangende Person hierzu in der Lage ist.

Das entsprechende Vorgehen wird im Folgenden schematisch dargestellt:

1. Die Landwirtin/der Landwirt stellt eine außergewöhnliche Trockenheit auf den entsprechenden Flächen für die FAKT-Maßnahmen E1.1, E1.2 und/oder F1 fest.

2. Die Landwirtin/der Landwirt zeigt bei der zuständigen ULB innerhalb von 15 Arbeitstagen, ab dem Zeitpunkt, zudem er dazu in der Lage ist, schriftlich unter Angabe der Gründe und Darlegung entsprechender Nachweise an, wenn für die o.g. FAKT-Begrünungsmaßnahmen eine Unterschreitung des Verpflichtungsumfangs infolge eines Falls von höherer Gewalt (außergewöhnliche Trockenheit) in Anspruch genommen werden soll.

3. Die zuständige ULB prüft, ob ein Fall höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände infolge außergewöhnlicher langanhaltender Trockenheit vorliegt.

4. In Fällen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände kann die zuständige Bewilligungsbehörde Ausnahmen von den eingegangenen Verpflichtungen zulassen.

Bitte nähere Informationen beim Landwirtschaftsamt Emmendingen einholen.
Telefon 07641 451-9110

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung