Gemeinsamer Antrag 2023 - Korrekturmeldungen bis 30.09.2023 nutzen

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bittet in einer Pressemitteilung alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Absständen zu sichten und ggf. zu bearbeiten.

Im Infoblatt Prüfergebnisse finden Sie die Anleitung zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA.
Eine Korrektur der Fehler und Hinweise bzw. eine Änderung der Größe und des Nutzcodes von fristgerecht beantragten Schlägen/Teilschlägen kann bis einschließlich 30.09.2023 durchgeführt werden.

 

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