Die neue Verordnung VODüV-Gebiete ist seit 30.06.2019 in Kraft und bringt abweichende Auflagen zur Düngeverordnung für alle Bewirtschafter, die ihre Flächen in den als Nitratgebiete ausgewiesenen Kulissen bewirtschaften.
Unter anderem muss Wirtschaftsdünger auf Stickstoff und Phosphat durch anerkannte Labore analysiert und der im Boden verfügbare Stickstoff (Nmin) durch die Untersuchung repräsentativer Bodenproben ermittelt werden. Bitte informieren Sie sich über Anforderungen und Ausnahmen bei der Bewirtschaftung im Nitratgebiet unter folgendem Link:
Merkblatt zur VODüVGebiete