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Weinbauinfo 2 - Ortenaukreis

Entwicklungsstand

In unseren Weinbergen geht die Entwicklung voran. Immer mehr Blattgrün ist zu erkennen. Die Unterschiede der Entwicklung der einzelnen Lagen ist auch dieses Jahr besonders gut zu erkennen. In den warmen Granitlagen der Höhe, in den Steillagen und bei frühen Sorten finden wir nicht selten schon 4-5-Blätter. In den unteren und späteren Lagen 1-3-Blätter.
Somit ist die Zeit gekommen um in Oidiumsanierungsflächen ab dem 3-Blatt-Stadium eine erste Behandlung Anfang bis Mitte nächster Woche durchzuführen. Für Anlagen ohne Vorbefall, gilt es vor den nächsten gemeldeten Niederschlägen einen Belag aufzulegen. Ich bitte allerdings darum am 01.05. (Maifeiertag) auf Behandlungen zu verzichten, da dies ein allgemeiner Wandertag ist und dementsprechend viel in unseren Weinbergen unterwegs sein wird.
Leider haben die Frostnächte vom vergangenen Monatswechsel in den frühen Sorten und Lagen zu teils größeren Schäden geführt. Derzeit sind für die kommenden Tage keine weiteren Spätfröste mehr gemeldet, zum Entfernen der Frostruten ist es aber noch zu früh.

Rebschutz

Traubenwickler

Der Flug des Traubenwicklers fängt langsam an. Die aktuellen Fangzahlen können unter https://monitoring.vitimeteo.de/ eingesehen werden. Mein bzw. unser Dank gilt den Rebschutzwarten für das Eintragen und Auszählen der Fallen.

Peronospora und Oidium

Oidiumsanierungsflächen (mit starkem Befall in den vergangenen Jahren) sollten ab dem 3-Blatt-Stadium mit einem Netzschwefelprodukt behandelt werden. Der Aufwand für Netzschwefel liegt bei 3,6 - 6 kg/ha je nach Produkt.
Gegen Peronospora kommt ein Kontaktmittel wie Folpan 80 WDG (0,4 kg/ha) bzw. Folpan 500 SC (0,6 l/ha) oder Delan WG (0,2 kg/ha) (ACHTUNG AUFBRAUCHFRIST 28.02.2027) zum Einsatz.

Phomopsis

Wird bei der kommenden Behandlung miterfasst.

Die Mittelmenge errechnet sich aus dem Basisaufwand x1.

Aufzeichnungspflicht

Mittlerweile steht das Behandlungstagebuch in Vitimeteo zur Aufzeichnung der Pflanzenschutzbehandlungen zur Verfügung. Über dieses Tool können sämtliche Behandlungen im Weinbau anwenderfreundlich und kostenlos aufgezeichnet werden und wird von der Beratung klar empfohlen.

Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsvorschriften in den Beipackzet-teln der eigesetzten Pflanzenschutzmittel und achten Sie insbesondere auf die Vorschriften zum Gesundheits- und Anwenderschutz. Nutzen Sie bitte abdriftmindernde Applikationstechnik und achten Sie auf eine zielgenaue Einstellung der Geräte.

Sonstiges

Wildschutz

Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Kontrollieren Sie ab sofort Ihre gefährdeten Lagen. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. In erster Linie sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung (Haarmehlpellets, Schafwolle, Aminosol, usw.) oder Verhinderung des Zugangs stehen. Zur Geruchsverstärkung sollte Aminosol zwei Tage vor dem Einsatz mit Wasser (1:1) „angegoren“ werden. Neben den bekannten „Hausmitteln“ ist das Mittel Trico (auf Schaffettbasis) mit 10 l/ha in 30 - 50 l/ha Wasser im Weinbau zugelassen.

Beantwortete Fragen zur Rotationsbrache im kommenden Jahr

1. Kann die Rotationsbrache auch auf schon in den Vorjahren gerodeten Flächen, auf denen noch ein Pflanzrecht besteht, beantragt werden?
Ja, auf Flächen mit originärem Pflanzrecht (Pflanzgenehmigung im vereinfachten Verfahren oder im Rahmen des Antrags auf Wiederbepflanzung auf gleicher Fläche).

2. Besteht eine Verpflichtung der Wiederbepflanzung nach Ende der Rotationsbrache?
Nein.

3. Kann die Rotationsbrache nur von demjenigen beantragt werden, der die Fläche gerodet hat, bzw. von dem Betrieb in dem das Pflanzrecht der Fläche vorliegt?
Die Rotationsbrache kann nur von der in der Weinbaukartei hinterlegten Person beantragt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Förderbestimmungen des FAKT II, unter anderem zur/zum aktiven Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber.

Die nächste Weinbauinfo erscheint voraussichtlich und nach Vegetation in der KW 18.

Johannes Werner
Weinbauberater
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Landwirtschaft