Weinbauinfo Nr. 2
Allgemeiner Entwicklungsstand
Zurückliegend war eher wenig Wachstum zu beobachten, leider kam dazu noch die eine oder andere frostige Nacht mit möglichen Frostschäden, zum Wochenende soll es allerdings rechtzeitig zu den Osterfeiertagen wieder wärmer und freundlicher werden. Es waren nicht nur die tiefen Temperaturen, sondern auch starker Wind und Regen, die das Wachstum stark abgebremst und das Frostrisiko stark erhöht haben. Momentan befinden wir uns in den BBCH-Stadien 07 (Knospenaufbruch) bis 09 (Grüne Triebspitze deutlich sichtbar).
Die Wetterprognose meldet wie bereits beschrieben einen deutlichen Temperaturanstieg zum Wochenende und aktuell auch keine Frostnächste.
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Die Ausbringung der Pheromondispenser jeglicher Art ist aktuell im Gange bzw. wurde schon abgeschlossen. Damit sind die Vorbereitungen für eine effiziente, nachhaltige Bekämpfung geschaffen. In unserem schönen „Ländle“ gibt es die höchsten Fördersätze für Pheromonausbringung, so dass es wo noch nicht umgesetzt ein absolutes Muss ist zukünftig ebenfalls teilzunehmen – ganz nach dem Motto: billiger wird´s nicht mehr….
Auch verwaltungstechnisch hat sich das Pheromonverfahren weiterentwickelt, so muss der Antrag für die Pheromonförderung nicht mehr als Vorantrag gestellt werden, sondern regulär im Rahmen der Antragstellung des GA spätestens zum 15. Mai (Einzelantragsteller) und 15. Juni (Pheromongemeinschaften).
Austriebsschädlinge
Vereinzelt wurden Fraßschäden durch Rhombenspanner oder Erdraupen gemeldet, bisher hält sich das Auftreten aber glücklicherweise in Grenzen. Auch hier dürften die kalten Temperaturen eine Rolle spielen. Bei starkem Befall hilft eine Behandlung mit einem zugelassenen Insektizid (Bienengefährlichkeit beachten), die beste, weil effizienteste Methode ist aber nach wie vor das Absammeln von Hand bei Dunkelheit.
Auch Fraßschäden durch Rehwild zählen zu den „Frühjahrsklassikern“ und sind meist Einzelfälle. Werden diese jedoch nicht entdeckt kann ein großer Schaden entstehen. Treten Wildschäden auf, muss unverzüglich (innerhalb einer Woche) die zuständige Gemeinde darüber informiert werden. Diese informiert den Jagdpächter und es ist grundsätzliche eine gütliche Einigung zu erzielen.
Es gibt immer wieder Fälle von Schadmilbenbefall in Junganlagen. Die Standardbehandlung mit Schwefel und Öl nach der Temperatursumme 300 wird aktuell erreicht bzw. wurde bereits erreicht. Behandlungen sollten immer bei Tagestemperaturen von über 10 ºC vorgenommen werden, optimal sind ab 15˚ C. Pocken- und Blattgallmilben sowie Eier von Spinnmilben, falls vorhanden, werden miterfasst. Zum Einsatz kommt die bewährte Kombination von 3 – 3,6 kg/ha Netzschwefel und einem Ölmittel wie z. B. Micula mit 8 l/ha oder Parasommer mit 4 l/ha Mittelaufwand. Der Wasseraufwand beträgt 400 - 600 l/ha im Spritzverfahren. Der Kopfbereich und die Fruchtrute sollten tropfnass sein um einen ausreichenden Wirkungsgrad zu erreichen. Auch die Umsiedlung von Raubmilben über Spenderholz aus anderen Anlagen ist eine effektive Maßnahme den Schadmilbenbefall einzudämmen.
Pilzkrankheiten
Phomposis/Schwarzfleckenkrankheit
Mit fortschreitender Vegetationsentwicklung in den nächsten Tagen und mehr „Grün“ beginnt die Phase zur Bekämpfung der Schwarzfleckenkrankheit. Schwarze Aufreissungen auf weißem Holz an der Triebbasis sind die bekannten Symptome. Besonders deutlich zu sehen sind diese an Müller-Thurgau, das liegt an Vorjahresinfektionen sowie am feuchten, warmen Winter. Falls es in der Wetterprognose in den nächsten Tagen eher feucht werden soll, kann eine Behandlung sinnvoll sein. Zum Einsatz kommt dann ein Peronosporafungizid mit Nebenwirkung Phomposis wie z.B. Folpan WG 0,6 kg/ha oder Delan WG ACHTUNG: Aufbrauchfrist!) mit 0,3 kg/ha. Essentiell ist eine gute Benetzung durch sach- und fachgerechte Applikation.
ESCA
Nach dem „Bluten“ bis zum Austrieb der Reben, kann über den Einsatz von Vintec zur ESCA-Prävention nachgedacht
werden. Vintec besteht aus dem antagonistischen Pilzstamm Atroviride, welcher Schnittwunden schnell besiedelt und damit ESCA-Sporen den
Eintritt verwehrt. Da es sich um ein Naturprodukt handelt sind die Anwendungsbestimmung (Temperatur mind. 10º C und mind. 24 Stunden
keine Nachtfrostgefahr oder Regen) genau einzuhalten. Die Aufwandmenge beträgt 0,2 kg/ha.
Alle Informationen zu den Pflanzenschutzmitteln, Zulassungen, Neuerscheinungen, Anwenderschutz etc. können detailliert in der
Sonderbeilage „Rebschutz 2026“ des Badischen Winzers nachgelesen werden.
Weinbauliche Hinweise
Düngung
Die alljährlichen Überlegungen zur Düngung werden stark von der wirtschaftlichen Lage im Weinbau und den hohen Düngekosten beeinflusst. Das bringt langfristig sicher Probleme mit sich, ist aber aktuell komplett nachvollziehbar.
Generell gilt, dass die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium nur auf der Basis einer Bodenuntersuchung
erfolgen sollte, wobei die Düngung des mobileren Magnesiums später (Austrieb bis 3-Blatt-Stadium) zusammen mit Stickstoff
erfolgen sollte. Sehr wirtschaftlich ist die Gestaltung der Düngung über Mischdünger. Lediglich Pellets auf Hühner-
oder Rindermistbasis können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben. Es gelten
die Bestimmungen der Düngeverordnung (DüVo), d.h. es können max. 50 kg/ha Stickstoff (N) und 30 kg/ha Phosphor (P)
gedüngt werden, bevor zusätzliche Aufzeichnungspflichten entstehen. Zu den genannten Themen finden Sie auf der Webseite des WBI
(unter Fachbereich Düngung und Bodenkunde) alle aktuellen Informationen und Vorlagen zu ihrer Verwendung.
Auch der Aufbau bzw. die Etablierung einer stabilen Begrünung hilft beim Düngemanagement, so dass bei günstigen
Bodenverhältnissen über diese Maßnahme nachgedacht werden kann/sollte.
Herbizid
Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewandt werden. Der Einsatz ist auf die „reine“ Produktionsfläche zu beschränken, d.h. kein Einsatz auf dem Vorgewende, auf Wegen, Böschungen etc. Leider findet man jedes Jahr wieder Fälle wo deutlich über die gute fachliche Praxis hinaus Herbizid angewandt wurde, dies schadet nicht nur dem eigenen Ansehen, sondern auch dem Berufsstand generell.
Der Badische Weinbauverband teilt mit, dass bis zum 16.04. noch Nachmeldungen von Flächen für den § 22 Antrag zum Einsatz des Herbizides U 46M-Fluid in Wasserschutzgebieten vorgenommen werden können. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, sofern noch Bedarf hierfür besteht.
Sonstige Hinweise
Spritzen-TÜV
Jährlich grüßt das Murmeltier – vergessen Sie nicht ihre Spritzgeräte für die anstehende Saison fit zu machen. Dazu gehört die visuelle Kontrolle, aber auch die Kontrolle auf Leckage und Verschleiß. Falls ein TÜV ansteht sind die Termine beim Landhändler direkt oder über die Fachpresse zu erfahren.
Die nächste Weinbauinfo folgt Mitte April 2026.
Gez. Renz
Weinbauberatung Landkreis Emmendingen