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Weinbauinfo 02/2025

Allgemeiner Entwicklungsstand

Es geht munter voran im „Feld“, täglich kommt mehr Grün zum Vorschein. Aktuell stehen wir im Schnitt zwischen BBCH 09 (grüne Triebspitze deutlich sichtbar) und BBCH 11 (erstes Blatt entfaltet). Frühe Sorten und Lagen zeigen auch schon mehr Blätter (BBCH 13). Wir bewegen uns aktuell ca. eine Woche vor dem langjährigen Mittel. Da die Wetterprognose über Ostern eher kühleres und windigeres Wetter meldet, wird sich die Vegetationsentwicklung möglicherweise dem langjährigen Mittel annähern. Gleichzeitig bleibt durch den frühen Austrieb lange die Gefahr von Frostschäden bestehen, zum Glück sind aber aktuell keine Frostereignisse prognostiziert.

Wie erwähnt meldet die Wetterprognose kühles und bedecktes Wetter über das lange Osterwochenende und voraussichtlich auch darüber hinaus. Auch nachts bleibt es eher frisch bei einstelligen Temperaturen. Trotzdem wird der Start der regulären Pflanzenschutzmaßnahmen ab 3-6-Blatt-Stadium nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.

Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Die Temperatursumme zur Flugbereitschaft des Traubenwicklers wurde erreicht, und so ist mit Zunahme der Blattfläche als Eiablageort mit dem Flug der ersten Generation des Traubenwicklers zu rechnen. Die Ausbringung der Dispenser in den Pheromongebieten ist abgeschlossen und es gab erfreulicherweise wieder Flächenzuwachs im Beratungsgebiet. Die Rebschutzwarte werden gebeten, ab jetzt wieder im bekannten wöchentlichen Schema die Fallen zu kontrollieren und die Fangzahlen zu melden. Unter www.monitoring.vitimeteo.de sind die Fangzahlen abrufbar.

Pilzkrankheiten

Peronospora und Oidium

Nach den Osterfeiertagen werden die regulären Pflanzenschutzmaßnahmen starten. Dann ist durchgängig 3-Blatt-Stadium und in den frühen Lagen und Sorten 5-6-Blatt-Stadium erreicht. In Anlagen mit Vorjahrsbefall von Oidium sollte zur Bekämpfung der Wintersporen eher zum 3-Blatt-Stadium mit der Behandlung begonnen werden. Die Niederschläge der letzten Tage haben noch keine ausreichende Durchfeuchtung der Böden gebracht um die Wintersporen von Pero und Oidium keimfähig zu machen (Wetterstation Herbolzheim ca. 7 mm, Königschaffhausen ca. 9 mm). Zudem ist aktuell noch zu wenig Blattfläche für eine Infektion vorhanden. Setzt sich dazu das prognostizierte kühlere Wetter durch und bremst die Rebentwicklung, wird sich der Start der ersten Pflanzenschutzmaßnahme noch weiter Richtung Monatswechsel verschieben.

Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit)

Sollten die nassen und damit für Phomposis günstigen Witterungsbedingungen anhalten, kann über eine Behandlung der gefährdeten Sorten (hauptsächlich Müller-Thurgau und PIWI Sorten) bzw. der Anlagen mit Vorjahresbefall nachgedacht werden. Welche Mittel hierfür infrage kommen, ist der Sonderbeilage „Rebschutz 2025“ der Märzausgabe des Badischen Winzers zu entnehmen, dessen Lektüre auch bei allen weiteren Fragen zum Thema Pflanzenschutz, persönliche Schutzausrüstung, Antiresistenzmanagement und Mittelwahl etc. dringend empfohlen wird. 

Weinbauliche Hinweise

Düngung

Für die N-Düngung sind meist Gaben von 30-50 kg Reinnährstoff/ha ausreichend. Bei Gaben von höchstens 50 kg/ha N wird man von weiteren Aufzeichnungen/Dokumentationen entbunden. Dies gilt auch in den Nitrat- bzw. roten Gebieten. Zudem ist diese Gabe meist völlig ausreichend unter den heutigen Produktionsbedingungen. 
Grundlage jeder Düngemaßnahme ist eine Bodenanalyse, welche im Fünfjahresturnus empfohlen wird. Derzeit laufen schon die geplanten Düngemaßnahmen der Stickstoffdüngung in Form von Kalkstickstoff sowie dem Ausbringen organischem Dünger. Für alle anderen Stickstoffformen liegt der beste Termin zwischen 2-5-Blatt-Stadium. Es gelten die Anforderungen der neuen Düngeverordnung. In Weinbauinfo Nr. 1 vom 24.03.2025 können die weiteren Informationen zur Düngung nachgelesen werden.

Sonstige Hinweise

Grundstoff Natriumhydrogencarbonat

Aufgrund der Zulassung des Mittels NATRISAN der Firma Biofa wurde der Grundstoff Natriumhydrogencarbonat von der BVL Grundstoffliste gestrichen, es gibt keine Aufbrauchfrist.

Neue Fördermöglichkeiten für Pflanzenschutzgeräte

Nach Auslaufen des Investitionsprogramms Landwirtschaft (IuZ) der Landwirtschaftlichen Rentenbank zum 31.12.2024 sind Maschinen und Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wieder im Rahmen des aktuellen Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) in der Förderperiode von 2023 bis 2027 förderfähig. Voraussetzung zur Förderung von Pflanzenschutzgeräten ist eine Anerkennungs- oder ENTAM-Prüfung der Geräte durch das Julius-Kühn-Institut. Alle förderfähigen Geräte sind in der „Förderliste zur Investitionsförderung“ aufgeführt. Diese ist über folgenden Link erreichbar: https://wissen.julius-kuehn.de/at-dokumente/pruefung-und-listung/themen/investitionssfoerderung 

Die nächste Weinbauinfo folgt nach Ostern. 

Gez. Renz
Weinbauberatung Landkreis Emmendingen