Allgemeiner Entwicklungsstand
Täglich sieht man mehr „Bewegung“ in der Natur, die nun so langsam ihren Winterschlaf beendet. Wunderschön anzusehen ist aktuell die Blüte früher Baum- und Heckenarten, wie Weißdorn, Aprikose und Pfirsich, welche den Start in die Vegetation anzeigt. Ebenfalls sehr erfreulich ist die gute Bodenwasserversorgung, deren Grundstein bereits im vergangenen Jahr gelegt wurde, aber über den Winter nochmals verbessert wurde. Wir können durchaus optimistisch auf den unmittelbar bevorstehenden Austrieb unserer Reben blicken. Den aktuell größten Einfluss auf unsere Kultur hat neben der schlechten Wirtschaftlichkeit und Erlössituation der Betriebe vor allem der Klimawandel. Die Extremwetterjahre 2023 (extrem trocken) und 2024 (extrem nass) sind noch in guter Erinnerung und zeigen den massiven Einfluss auf unsere Kultur. Wir wünschen uns 2025 also vor allem ein „normales“ Jahr ohne große Wetterkapriolen. Bleiben die aktuellen Temperaturen stabil, ist um den Monatswechsel März/April mit dem Beginn des Austriebs zu rechnen.
Tierische Schädlinge
Traubenwickler:
Die erste „Pflanzenschutzmaßnahme“ des Jahres ist traditionell das Ausbringen der Pheromondispenser zur Bekämpfung des Traubenwicklers. Aktuell liegt die Temperatursumme im Beratungsgebiet zwischen 753 Kd (Wetterstation Herbolzheim) und 794 Kd (Wetterstation Königschaffhausen). Ab 900 Kd ist mit dem Flugbeginn zu rechnen. Die Ausbringung der Dispenser (504 Ampullen/ha RAK und ShinEtsu, 250 Ampullen/ha Biootwin) sollte zum Monatswechsel März/April (spätestens bis zum 5. April) durchgeführt werden, um den beginnenden Flug sauber erfassen zu können. Generell ist es besser, einige Tage zu früh als zu spät auszuhängen. Zur regionalen Einschätzung des Aushängtermins finden Sie den aktuellen Stand der Temperatursummen auf Vitimeteo.
Schadmilben:
Auch für Schadmilben gibt es eine Temperatursumme, die die Auswanderung der Milben aus ihren Winterquartieren definiert. Diese liegt bei 300 Kd. Aktuell haben wir im Beratungsgebiet ca. 180 Kd erreicht, d.h. bei ähnlichem Temperaturverlauf ist mit Schadmilbenbefall ab Mitte April zu rechnen. Austriebsbehandlungen gegen Schadmilben mit Öl und Schwefel (Ölpräprate Micula 8 l/ha oder Para Sommer 4 l/ha mit Netzschwefel 3,6 – 6,0 kg/ha je nach Produkt) sind in diesem Zeitraum zu planen. Eine gute Benetzung optimiert den Bekämpfungserfolg erheblich, es wird empfohlen mit ca. 400 – 600 l/ha die Bogreben tropfnass zu spritzen. Zur optimalen Applikation sollten die Tagestemperaturen zwischen 10°C und 15°C liegen und ab sichtbarem ersten Grün in den Knospen sollte aufgrund möglicher Verbrennungen nur noch mit Schwefel behandelt werden.
Knospenschädlinge:
Im weiteren Vegetationsverlauf können in den bekannten Lagen auch wieder klassische Knospenschädlinge wie Rhombenspanner und
Erdraupen auftreten. Seit Jahren ist dies glücklicherweise nur auf einzelnen Parzellen, stark lokal begrenzt der Fall. Das Absammeln
von Hand bei Dunkelheit ist nach wie vor die beste Bekämpfungsoption, alternativ kann auch ein zugelassenes Insektizid verwendet
werden.
Auch Fraßschäden durch Rehwild zählen zu den „Frühjahrsklassikern“ und sind meist Einzelfälle. Werden
diese jedoch nicht entdeckt kann ein großer Schaden entstehen. Werden Wildschäden entdeckt muss unverzüglich (innerhalb
einer Woche) die zuständige Gemeinde darüber informiert werden. Diese informiert den Jagdpächter und es ist
grundsätzliche eine gütliche Einigung zu erzielen.
Pilzkrankheiten
ESCA:
Da die Reben bisher noch nicht bluten, kann noch über den Einsatz von Vintec zur ESCA Prävention nachgedacht werden. Vintec
besteht aus dem antagonistischen Pilzstamm Atroviride, welcher Schnittwunden schnell besiedelt und damit ESCA Sporen den Eintritt verwehrt.
Da es sich um ein Naturprodukt handelt sind die Anwendungsbestimmung (Temperatur mind. 10º C und mind. 24 Stunden keine
Nachtfrostgefahr oder Regen) genau einzuhalten. Die Aufwandmenge beträgt 0,2 kg/ha. Auch weiterhin möglich ist der Wundschutz
Tessior, hier beträgt die Aufwandmenge bis zu 20 l/ha, auszubringen mit einer punktgenauen Applikation auf die Schnittstelle.
Alle Informationen zu den Pflanzenschutzmitteln, Zulassungen, Neuerscheinungen, Anwenderschutz etc. können detailliert in der
Sonderbeilage „Rebschutz 2025“ des Badischen Winzers nachgelesen werden.
Weinbauliche Hinweise
Düngung:
Die alljährlichen Überlegungen zur Düngung werden stark von der wirtschaftlichen Lage im Weinbau und den hohen
Düngekosten beeinflusst. Das bringt langfristig sicher Probleme mit sich, ist aber aktuell komplett nachvollziehbar.
Generell gilt, dass die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium nur auf der Basis einer Bodenuntersuchung
erfolgen sollte, wobei die Düngung des mobileren Magnesiums später (Austrieb bis 3-Blatt-Stadium) mit Stickstoff erfolgen sollte.
Sehr wirtschaftlich ist die Gestaltung der Düngung über Mischdünger. Lediglich Pellets auf Hühner- oder Rindermistbasis
können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben. Es gelten die Bestimmungen der
Düngeverordnung (DüVo), d.h. es können max. 50 kg/ha Stickstoff (N) und 30 kg/ha Phosphor (P) gedüngt werden, bevor
zusätzliche Aufzeichnungspflichten entstehen. Zu den genannten Themen finden Sie auf der Webseite des WBI (unter Fachbereich
Düngung und Bodenkunde) alle aktuellen Informationen und Vorlagen zu ihrer Verwendung.
Auch der Aufbau bzw. die Etablierung einer stabilen Begrünung hilft beim Düngemanagement, so dass bei günstigen
Bodenverhältnissen über diese Maßnahme nachgedacht werden kann/sollte.
Herbizid:
Herbizide dürfen nur auf landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewandt werden. Der
Einsatz ist auf die „reine“ Produktionsfläche zu beschränken, d.h. kein Einsatz auf dem Vorgewende, auf Wegen,
Böschungen etc. Leider findet man jedes Jahr wieder Fälle wo deutlich über die gute fachliche Praxis hinaus Herbizid
angewandt wurde, dies schadet nicht nur dem eigenen Ansehen, sondern auch dem Berufsstand generell.
In der Anlage dieser Weinbauinfo finden Sie die für die Saison 2025 gültige Herbizidtabelle der in- und außerhalb der
Wasserschutzgebiete zugelassenen Mittel. Wir bitten um Beachtung!
Neu 2025 ist die Möglichkeit zur Anwendung von 46 M-fluid innerhalb der Wasserschutzgebiete. Eine Flächenmeldung war über
die digitale Betriebsliste des jeweiligen Weinbauverbands erforderlich. Nur dann darf ein Einsatz von U46 M-fluid erfolgen!
Außerdem hat das Mittel Fusilade Max (Gräsermittel) eine reguläre Zulassung erhalten und damit entfällt die weitere
Verwendung von Select 240 EC. Dies bitte beachten!
Sonstige Hinweise
Spritzen-TÜV:
Jährlich grüßt das Murmeltier – vergessen Sie nicht ihre Spritzgeräte für die anstehende Saison fit zu machen. Dazu gehört die visuelle Kontrolle, aber auch die Kontrolle auf Leckage und Verschleiß. Falls ein TÜV ansteht sind die Termine beim Landhändler direkt oder über die Fachpresse zu erfahren.
Umstrukturierung:
Neu im Förderjahr 2025 ist bei der Beantragung einer Tröpfchenbewässerung die Anlage Wasserbezug. Diese muss zwingend
für die Beantragung über FIONA ausgefüllt und dem Antrag zugefügt werden.
Weiterhin wurde, wie den meisten bereits bekannt, die Förderung der Pheromonverwirrung von 100 €/ha auf 200 €/ha
erhöht. Immerhin ein positives Signal in schwierigen Zeiten.
Integrierter Pflanzenschutz (IPSplus):
Im Naturschutzgesetz und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz wird der Pflanzenschutz in Landschaftsschutzgebieten, Natura
2000-Gebieten sowie auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von
Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen geregelt. Eine Übersicht zu den Schutzgebieten
erhalten Sie über Fiona bzw. im Kartendienst der LUBW.
In diesen Schutzgebieten erfolgt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Grundsätzen des Landes zum Integrierten
Pflanzenschutz - IPS. Neben den allgemeinen Grundsätzen zum integrierten Pflanzenschutz sind dabei in der Landwirtschaft
zusätzliche landesspezifische Vorgaben einzuhalten, in der Kurzform als IPSplus bezeichnet. Ziel ist, den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Bitte beachten Sie die aktualisierten Informationen und
insbesondere die Pflicht- und Wahlmaßnahmen im Weinbau. Die Umsetzung ist von jedem Betrieb zu dokumentieren.
Die nächste Weinbauinfo folgt vegetationsbezogen in der ersten Aprilhälfte.
Gez. Renz
Weinbauberatung Landkreis Emmendingen