- Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV)
- Präsentation des Hochburger Grünlandnachmittages vom 13.02.2025 mit allen relevanten Informationen zum Thema.
- Erläuterungen zum Einzelantrag für die Genehmigung von Ausnahmen zur bodennahen Gülleausbringung. Bitte vor der Antragsstellung lesen!
- Einzelantrag für die Beantragung einer Ausnahme für den Einsatz des Seitenverteilers auf Flächen mit über 35% Hangneigung und des Breitverteilers für sonstige Flächen. Bitte vor dem Ausfüllen die Erläuterungen dazu lesen.
- Wenn Sie die Ausnahmen für kleine Betriebe (weniger als 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie den Flächennachweis ausfüllen und für Kontrollen bereithalten.
- Für die Ausnahme, dass dünne Gülle unter 4,6% Trockensubstanz weiter mit dem Breitverteiler ausgebracht werden dürfen, sind zwei Gülleanalysen pro Jahr erforderlich. Hier eine Übersicht von Laboren, die Gülleuntersuchungen einschl. Trockensubstanzermittlung anbieten. Bitte nehmen Sie vor Abschicken der Gülleproben Kontakt mit dem Labor auf. Bitte beachten Sie die Anleitung zur Probenziehung der Gülleproben.