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Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen

Ab 2026 sind gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 erweiterte Angaben bei der Aufzeichnung zu Pflanzenschutzmittelanwendungen zu machen.

Folgende Angaben sind zusätzlich erforderlich   

zur Kultur

EPPO-Code (für jede Kultur fünfstelliger Code, international)

zur Anwendung

Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels (amtliche Nr./BVL Nr.)
BBCH-Stadium 

zur Uhrzeit

falls relevant, z. B. Anwendung eines B2-Mittels beim Bienenschutz

zur Fläche/Lage

Landwirte mit Antragstellung Gemeinsamer Antrag

entweder FLIK-Nr. des Schlages (aus FIONA) oder Unternehmensnummer plus Schlagnummer

Landwirte ohne Gemeinsamen Antrag

GPS-Koordinaten von Mitte des Schlages

zur Einheit

Größe der Fläche in ha, Menge, Volumen

zur Art der Verwendung

Oberflächen (Agrarflächen), geschl. Räume, Saat- oder Pflanzgut

Die Aufzeichnungen sind unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern zu machen.
Bei Pflanzenschutzanwendungen durch einen Lohnunternehmer bleibt der Betriebsinhaber verantwortlich für die Aufzeichnungen.
Ab 2027 gilt, dass die Aufzeichnungen innerhalb von 30 Tagen in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format vorliegen müssen. 
Es wird unsererseits empfohlen, die Aufzeichnungen schon jetzt elektronisch zu führen, entweder über eine vorhandene Ackerschlagkartei oder über das Programm PSM-DOK, welches jetzt schon kostenfrei angeboten wird. Von eigens geführten Excelaufzeichnungen wird abgeraten, da unklar ist, ob diese für das Jahr 2027 nutzbar sind. Als geeignete maschinenlesbare Formate gelten .csv, .json oder .xml Dateien.  

Erklärvideo zur Nutzung von PSM-DOK


Von Februar bis April 2026 finden mehrere online-Seminare zur Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen mit PSM-DOK und PS Info MeinBetrieb statt.

Flyer mit Infos und Links zu den online-Seminaren