Umstufung WSG Wyhl
Informationen zum Wasserschutzgebiet "Tiefbrunnen Wyhl"
Ab dem 01.01.2026 ändert sich die Einstufung des Wasserschutzgebietes "Tiefbrunnen Wyhl" (WSG 049) vom Problemgebiet zum Nitratsanierungsgebiet.
Ausschlaggebend für die Aufstufung ist der über die Dauer von sechs Jahren beobachtete Anstieg der Nitratkonzentration im Rohwasser.
Die Änderung des Schutzgebiets - und Ausgleichsverordnung (SchALVO) vom Oktober 2025 beinhaltet eine Erhöhung des
Trendzeitraums von 5 auf 6 Jahre bei einer durchschnittlichen Nitratkonzentration von 37,5 mg/l mit signifikant und anhaltend steigendem
Trend.
Der durchschnittliche Eingriffswert für den Nitratgehalt im Rohwasser des Trinkwassers von 50 mg/l über die Dauer von Jahren
bleibt unverändert.
Es wird darauf hingewiesen, dass daher am dem 01.01.2026 im gesamten Wasserschutzgebiet "Tiefbrunnen Wyhl" die zusätzlichen Schutzbestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) für Sanierungsgebiete (Anlage 6 "Zusätzliche Bestimmungen in Nitratsanierungsgebieten" zu § 5 Abs. 4 Nr. 2) gelten und einzuhalten sind.
Von wesentlichen Änderungen sind vor allem die Bodenbearbeitungstermine betroffen:
- frühe Sommerung ab 01.02.
- späte Sommerung ab 01.03.
Zusätzlich befinden sich Flächen, vor allem auf der Gemarkung Leiselheim (5102) im Nitratgebiet nach § 13a DüV ("Rote Gebiete"). Hier ist vor allem der Ausgleich nach § 12 SchALVO von Verändungen betroffen.
Für Rückfragen wenden Sie sich an Frau Volkmer.
Telefon 0761 2187-5832
Merkblatt 20 Die SchALVO (4. Auflage)
Anlage 6 - Zusätzliche Bestimmungen in Nitratsanierungsgebieten
§ 3 - Abweichende Vorschriften nach §13a Absatz 3 Satz 2 und 3 DüV