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Pressemitteilung 31.07.2024

Samenflug unerwünschter Pflanzen vermeiden - Jakobskreuzkraut die unterschätzte Gefahr

Jetzt, nachdem die meisten Getreideäcker und Grünlandflächen abgeerntet wurden, werden die Feld-, Weg- und Waldränder wieder deutlich sichtbarer. Sehr oft sind auf diesen Flächen, wie auch auf aus der Produktion genommenen Äckern und Ruderalflächen für die Landwirtschaft unerwünschte Pflanzen zu finden. Hierzu zählen verschiedene Distelarten, die im Ackerbau und der Grünlandwirtschaft sogenannte Platzräuber darstellen und zu den schwer bekämpfbaren Unkrautpflanzen zählen; das einjährige Berufskraut, auch Feinstrahl genannt, ist ebenfalls zu finden. Auch es verdrängt einheimische, wertvolle Futterpflanzen. Am kritischsten zu sehen ist aber das Jakobskreuzkraut (lat. Senecio jacobaea), eine gefährliche Giftpflanze für Rinder und Pferde. Verschiedene Pyrrolizidin-Alkaloide können zu chronischen Lebervergiftungen führen. Die Giftstoffe reichern sich in der Leber an, werden dort nicht abgebaut und führen schließlich zu chronischen Krankheitsprozessen, unter Umständen bis zum Tod. Die Pflanze ist nicht nur im grünen, frischen Zustand giftig, die Alkaloide werden auch nach der Heu- oder Silagebereitung nicht abgebaut. Während die Tiere das Jakobskreuzkraut als Grünfutter meiden, wird es im trockenen oder silierten Zustand gefressen. Futter von Grünlandflächen, auf den das Jakobskreuzkraut vorkommt, darf nicht verfüttert werden.

Alle drei genannten Pflanzen blühen sehr schön und haben auf die heimische Insektenwelt eine große Anziehung, sie haben aber auch die negative Eigenschaft, dass sie sich über Samenflug auch über mehrere Hundert Meter verbreiten können. Gerade das Jakobskreuzkraut hat sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet.

Deshalb ist es unerlässlich, dass alle Flächen, auf denen sich die genannten Pflanzen, insbesondere das Jakobskreuzkraut, aber auch Disteln befinden, vor deren vollständiger Aussamung gemulcht werden. Das Landes- und Landwirtschaftskulturgesetz schreibt dies im § 26 (Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht) auch zwingend vor. Dies gilt nicht nur für die Bewirtschafter landwirtschaftlich nutzbarer Flächen, sondern auch für alle Eigentümer jeglicher Grundstücke.

Weitere Informationen:

Kreuzkräuter (LAZBW)

Vorsicht vor dem Jakobskreuzkraut (Landwirtschaftskammer)

Jakobskreuzkraut - Eine giftige Pflanze auf dem Vormarsch (PDF; Landwirtschaftskammer)

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