Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen
Ab 2026 sind gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 erweiterte Angaben bei der Aufzeichnung zu Pflanzenschutzmittelanwendungen zu machen.
Folgende Angaben sind zusätzlich erforderlich
zur Kultur
EPPO-Code (für jede Kultur fünfstelliger Code, international)
zur Anwendung
Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels (amtliche Nr./BVL Nr.)
BBCH-Stadium
zur Uhrzeit
falls relevant, z. B. Anwendung eines B2-Mittels beim Bienenschutz
zur Fläche/Lage
Landwirte mit Antragstellung Gemeinsamer Antrag
entweder FLIK-Nr. des Schlages (aus FIONA) oder Unternehmensnummer plus Schlagnummer
Landwirte ohne Gemeinsamen Antrag
GPS-Koordinaten von Mitte des Schlages
zur Einheit
Größe der Fläche in ha, Menge, Volumen
zur Art der Verwendung
Oberflächen (Agrarflächen), geschl. Räume, Saat- oder Pflanzgut
Die Aufzeichnungen sind unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern zu machen.
Bei Pflanzenschutzanwendungen durch einen Lohnunternehmer bleibt der Betriebsinhaber verantwortlich für die Aufzeichnungen.
Ab 2027 gilt, dass die Aufzeichnungen innerhalb von 30 Tagen in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format vorliegen
müssen.
Es wird unsererseits empfohlen, die Aufzeichnungen schon jetzt elektronisch zu führen, entweder über eine vorhandene
Ackerschlagkartei oder über das Programm PSM-DOK, welches jetzt schon kostenfrei angeboten wird. Von eigens geführten Excelaufzeichnungen
wird abgeraten, da unklar ist, ob diese für das Jahr 2027 nutzbar sind. Als geeignete maschinenlesbare Formate gelten .csv, .json oder
.xml Dateien.
Erklärvideo zur Nutzung von PSM-DOK
Von Februar bis April 2026 finden mehrere online-Seminare zur Dokumentation von
Pflanzenschutzmittelanwendungen mit PSM-DOK und PS Info MeinBetrieb statt.