Offenland-Biotopkartierung im Landkreis Emmendingen
Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Biotopkartierung 2026 in den Gemeinden Forchheim, Freiamt, Gutach, Malterdingen, Sasbach, Sexau, Weisweil, Winden i. E. und Wyhl
Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für
zahlreiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen
Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die Landesanstalt für Umwelt
Baden-Württemberg (LUBW) hat den gesetzlichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die
von der LUBW beauftragten fachlich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2026 in Gemeinden in den Kreisen Emmendingen und
Ravensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen
Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwiesen erfasst, für die
Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt.
Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im Dezember 2027
über den Daten- und Kartendienst der LUBW zur Verfügung gestellt.
Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter.
Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: Sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines geschützten
Biotopes aufweist, ist diese Fläche geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden.
Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre
bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine
landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen.
In den Gemeinden Forchheim, Freiamt, Gutach, Malterdingen, Sasbach, Sexau, Weisweil, Winden i. E. und Wyhl werden 2026 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstaltungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick
in die Offenland-Biotopkartierung gewinnen.
Die Veranstaltung im Landkreis Emmendingen wird voraussichtlich am Mittwoch, 20. Mai 2026 um 17:00 Uhr bei Malterdingen
stattfinden.
Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der Internetseite der LUBW unter
der Rubrik „Aktuelles“.
Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de
oder an die zentrale Telefonnummer 0721 5600-0.
Der Treffpunkt vor Ort wird Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt.
Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW zur Verfügung gestellt.
Sobald die Daten abrufbar sind, erfolgt eine gesonderte Mitteilung an die jeweilige Gemeinde.
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie auf der Internetseite der LUBW
In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stichprobenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und
Lebensräume).
Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert.